Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten grundsätzlich für sämtliche Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, sofern die Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Sollten diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, gelten sie nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen für Verbraucher den Bestimmungen der AGB entgegenstehen.

Einkaufsbedingungen des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn sie im einzelnen Geschäftsfall von Getränke Kiesling schriftlich anerkannt wurden. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall Anerkennung.

Hat der Kunde mit Getränke Kiesling darüber hinausgehende schriftliche Verträge abgeschlossen (z.B. Getränkebezugsverträge), so wird ausdrücklich vereinbart, dass diese AGB nur soweit gelten, also sie nicht mit dem Vertragsinhalt in Widerspruch stehen.

II. Angebote, Zusagen

Angebote von Getränke Kiesling sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Angebote in schriftlicher Form abgegeben werden. Mündliche Angebote bzw. mündliche Zusagen von Getränke Kiesling Mitarbeitern sind nur dann wirksam, wenn sie von Getränke Kiesling schriftlich bestätigt werden.

III. Gebinde, Pfand

Gebinde wird nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes dem Kunden zur Verfügung gestellt, es bleibt im Eigentum des jeweiligen Produzenten und ist schnellstmöglich in einwandfreiem Zustand an Getränke Kiesling zu retournieren. Für schadhaftes Gebinde der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe von einwandfreien Gebinden werden die Pfandsätze (laut Preisliste) vergütet.

Ein Gebinde darf ausschließlich zum Zweck des Transports und der Lagerung der von Getränke Kiesling gekauften Ware verwendet werden. Leerflaschen sind sortiert in die dazugehörigen Lieferkisten vor Retourgabe einzuschlichten.

IV. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte bzw. übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Getränke Kiesling. Zugriffe Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen sind unverzüglich zu melden und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.

Bei Einstellung der Zahlungen oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. Abweisung eines Antrag auf Konkurseröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, endet die Befugnis des Kunden, die im Eigentum von Getränke Kiesling stehende Ware zu veräußern.

Verkauft der Kunde die Waren nicht an Endverbraucher, tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung von Waren, die im Eigentum von Getränke Kiesling stehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche von Getränke Kiesling gegen ihn zahlungshalber an Getränke Kiesling ab, und verpflichtet sich, seinen Käufer spätestens bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, und die Anmerkung der Abtretung in seinen Handelsbüchern zu veranlassen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, den Drittschuldner unverzüglich bekannt zu geben. Getränke Kiesling ist berechtigt, die Einziehung ihrer Forderungen beim Drittschuldner selbst vorzunehmen.

V. Bestellungen

Bestellungen werden telefonisch sowie in schriftlicher bzw. elektronischer Form entgegengenommen. Spätestens mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde die Gültigkeit dieser AGB.

VI. Preise und Rabatte

Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive aller Steuern und allfälligem Gebindepfand. Rabattangaben in Prozent beziehen sich jeweils auf Listenpreise exklusive aller Steuern und Gebindepfand.

VII. Lieferungen und Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben, wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird, bei Übernahme der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen. Getränke Kiesling behält sich bei vereinbartem Zahlungsziel jedoch das Recht vor, die Lieferung nur gegen Barzahlung vorzunehmen, wenn durch den Kunden Forderungen nicht pünktlich bezahlt werden, Bankeinzüge nicht eingelöst werden, oder sich die Bonität des Kunden verschlechtert.

Bei Lieferung gegen Barzahlung ist die Rechnung gleichzeitig der Lieferschein.

Getränke Kiesling ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung zu verweigern. Getränke Kiesling ist berechtigt, die Bezahlung Ihrer Forderungen durch den Kunden mittels Scheck zu verweigern, wenn sie Bedenken hinsichtlich der Deckung des Schecks hat.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Aufrechnung von Forderungen von Getränke Kiesling mit behaupteten Gegenforderungen des Kunden ist nicht gestattet, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder von Getränke Kiesling schriftlich anerkannt.

Getränke Kiesling ist berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Rabatte einzubehalten und mit nicht bezahlten Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen. Getränke Kiesling ist weiters berechtigt, Zahlungen durch den Kunden bzw. einbehaltene Rabatte zuerst offenen Mahnspesen, dann offenen Zinsen und sodann den offenen Kapitalsbeträgen, beginnend mit der jeweils ältesten Schuld anzurechnen.

Getränke Kiesling wird vereinbarte Liefertermine soweit als möglich einhalten. Aus einer Überschreitung angekündigter Liefertermine stehen dem Kunden weder Schadenersatz-, Gewährleistungs- noch sonstige Ansprüche zu, es sei denn, es wäre im Einzelfall ausnahmsweise ausdrücklich und in schriftlicher Form ein Fixgeschäft vereinbart worden.

Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten als höhere Gewalt und befreien Getränke Kiesling für die Dauer der Behinderung von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen.

Teillieferungen sind möglich und berechtigen Getränke Kiesling nach jeder Teillieferung zur Legung einer Teilrechnung.

VIII. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und Mahnspesen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist Getränke Kiesling berechtigt, Verzugszinsen von 12% p.a. zu verrechnen. Die Verrechnung von geringeren Verzugszinsen - insbesondere als Entgegenkommen an den Kunden - begründet kein Abgehen von dem Anspruch auf die Verrechnung von 12% Verzugszinsen. Für Mahnungen werden von Getränke Kiesling für jede Mahnung € 8 an Mahnspesen verrechnet.

IX. Teilzahlungen und Ratenzahlungen

Werden Teil- oder Ratenzahlungen mit dem Kunden vereinbart, tritt Terminverlust bei nicht termingerechter Bezahlung von auch nur einem Teil einer Rate ein, sodass sämtliche Forderungen einschließlich der vorgenannten Verzugszinsen zur sofortigen Bezahlung fällig werden. Bei der Vereinbarung von Teil- oder Ratenzahlungen erklärt der Kunde, unwiderruflich auf den Einwand der Verjährung der Forderungen zu verzichten.

X. Gewährleistung und Haftung

Der Kunde erhält bei der Lieferung einen Lieferschein, auf dem er den mängelfreien Erhalt der Lieferung schriftlich bestätigt. Sichtbare Mängel und Fehlbestände sind durch den Kunden bei Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden war. Getränke Kiesling behält sich das Recht vor, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung von Getränke Kiesling ist der Höhe nach auf den Preis der Ware aus der Lieferung beschränkt. Ersatzansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

XI. Erfüllungsort, geltendes Recht und Gerichtstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Getränke Kiesling. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus welchem Grund auch immer ungültig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Es gilt österreichisches Recht.